Das Schmiergeld war eine feste Gebühr bei einer Fahrt mit der Postkutsche die jeder Fahrgast zahlen musste, die üblich 12 Kreuzer ausmachte. Diese Gebühr diente für das Schmieren der Radlager der Postkutsche an jeder Poststation um damit ein Festfressen der Räder verhindert, was ein Fortkommen der Postkutsche behindern hätte können. Der Postkutscher war ein Staatsbeamter und für ihn war Bestechlichkeit unter Strafe verboten, somit er auch von einem Fahrgast kein Bestechungsgeld zur rascheren Fahrt annehmen durfte.
26Februar
2013